Seit 01.01.2018 ist der ehemalige „Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Steinbrunn-Zillingtal“ dem Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Eisenstadt-Umgebung beigetreten.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
die Gemeinde – das Standesamt oder der Standesamtsverband
das Magistrat – das Standesamt
in Wien – die magistratischen Bezirksämter bzw. die Staatsbürgerschaftsevidenz oder die Standesämter
Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann bei jeder zuständigen Stelle im Inland beantragt werden. Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Meldebestätigung
Geburtsurkunde
amtlicher Lichtbildausweis
Falls erforderlich zusätzlich:
Heiratsurkunde
urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Verleihungsbescheid
Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises innerhalb von zwei Jahren nach Geburt eines Kindes keine Bundesgebühren und Landesverwaltungsabgaben an.