Sicher heizen im kommenden Winter

Veröffentlicht am 17.11.2022
Rechtliche Rahmenbedingungen zum Einbau und Betrieb von Schwedenöfen und anderen Einzelraumheizgeräten

Was ist unter Einzelraumheizgeräten zu verstehen?
Nach dem Burgenländischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz (Bgld. HKG) handelt es sich bei Einzelraumheizgeräten um Heizgeräte zur unmittelbaren Beheizung des Aufstellungsraumes (der Aufstellungsräume) wie zB Kaminöfen, Kachelöfen, Öl- und Gasraumheizgeräte, Küchenherde, Schwedenöfen etc (in weiterer Folge schlicht als „Öfen“ bezeichnet).

Worauf ist vor der Anschaffung zu achten?
Nicht jeder Ofen der im (Online-) Handel angeboten wird, darf in Österreich in Verkehr gebracht, sprich vertrieben, und in weiterer Folge eingebaut werden. Jedes Gerät, das in Österreich betrieben werden soll, hat nationalen und europäischen Vorgaben zu entsprechen. So hat beispielsweise eine Prüfung der Emissionswerte und Wirkungsgrade durch eine Akkreditierungsstelle vorzuliegen. Eine CE-Kennzeichnung allein gibt nur eine grobe Orientierung und bedeutet noch kein „grünes Licht“. Zudem hat für die Abgasanlage nach dem Burgenländischen Kehrgesetz 2022 (Bgld. KehrG 2022) ein Kaminbefund vorzuliegen und sie ist vom Rauchfangkehrer regelmäßig zu kehren. Ob ein bestimmter Ofen die Mindestvoraussetzungen für einen erlaubten Betrieb erfüllt, erfahren Sie vom autorisierten Fachbetrieb (Ofenbauer:in, Installateur:in, Rauchfangkehrer:in, Hafner:in).

Was ist bei der Montage zu beachten?
Vom geeigneten Standort, der Beachtung von Mindestabständen zu brennbaren Möbelstücken und Flächen, der Frage der ausreichenden Belüftung, der korrekten Brennstofflagerung, des allfälligen Pufferspeichers bis hin zur einwandfreien Montage der Abgasführung sind viele technische Vorgaben (vor allem ÖNORMEN) zu beachten. Unabhängig davon, ob Sie die Installation durchführen lassen oder es sich um eine Selbstmontage handelt (wovon Expert:innen jedoch dringend abraten), holen Sie sich am besten bereits vor der Installation fachlichen Rat von entsprechenden Gewerbebetrieben.

Welche Pflichten ergeben sich im Zuge der Neuanschaffung eines Ofens für Betreiber:innen?

Betreiber:innen von Einzelraumheizgeräten sind verpflichtet,
➢ das Gerät innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme erstmalig überprüfen zu lassen,
➢ dazu eine:n Prüfberechtigte:n aus der Liste der Prüfberechtigten nach dem Bgld. HKG zu beauftragen (wobei fanggebundene Anlagen zwingend von Rauchfangkehrer:innen erstmalig zu überprüfen sind),
➢ das Gerät durch eine:n Prüfberechtigte:n in die Bgld. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank (HKADB) eintragen zu lassen sowie
➢ einen Kaminbefund beim Rauchfangkehrerbetrieb einzuholen.
Weiterführende Information finden Sie auch auf www.burgenland.at/heizung!

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