Staatsbürgerschaft
Seit 01.01.2018 ist der ehemalige „Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Steinbrunn-Zillingtal“ dem Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Eisenstadt-Umgebung beigetreten.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
Zuständige Stellen
- die Gemeinde – das Standesamt oder der Standesamtsverband
- das Magistrat – das Standesamt
- in Wien – die magistratischen Bezirksämter bzw. die Staatsbürgerschaftsevidenz oder die Standesämter
Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.
Hinweis
Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann bei jeder zuständigen Stelle im Inland beantragt werden. Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
- Bundesgebühr: € 28,60 (= € 14,30 Eingabe + € 14,30 Staatsbürgerschaftsnachweis) plus
- Landesverwaltungsabgabe: € 15,00 (€ 4,40 für Antrag der Niederschrift + € 10,60 für Staatsbürgerschaftsnachweis)
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Meldebestätigung
- Geburtsurkunde
- amtlicher Lichtbildausweis
Falls erforderlich zusätzlich
- Heiratsurkunde
- urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
- Verleihungsbescheid
Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises innerhalb von zwei Jahren nach Geburt eines Kindes keine Bundesgebühren und Landesverwaltungsabgaben an.