Eheschließung
Seit 01.01.2018 ist der ehemalige „Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Steinbrunn-Zillingtal“ dem Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Eisenstadt-Umgebung beigetreten.
Trauungen werden nach wie vor im Standesamt der Marktgemeinde Steinbrunn durchgeführt. Bezüglich Terminvereinbarung sind wir zu den Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 02688/72212 erreichbar.
Ansprechpartnerin:
Dagmar Troindl
Telefon: 02688/72212 - 12
Fax: 02688/72030
E-mail: d.troindl@steinbrunn.bgld.gv.at
Um heiraten zu können, müssen Sie ehefähig sein und es darf auch kein Eheverbot vorliegen. Diese Voraussetzungen werden in der Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit erhoben. Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen, da die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit („AUFGEBOT“) nur maximal sechs Monate gültig ist. Ebenfalls können Sie bereits bei der Anmeldung zur standesamtlichen Trauung der Standesbeamtin/dem Standesbeamten gegenüber die Namensführung in der Ehe erklären.
Zuständigkeit
Jenes Standesamt („Personenstandsbehörde“), bei der einer der Verlobten den ordentlichen Wohnsitz hat, im Falle der Marktgemeinde Steinbrunn der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Eisenstadt-Umgebung in 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 35.