Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,
die Marktgemeinde Steinbrunn ist laut Hundeabgabengesetz (§ 7) dazu verpflichtet, alle Hunde, die in unserem Gemeindegebiet gehalten werden, in einem Hundestandsverzeichnis zu erfassen.
Damit wir dieses Verzeichnis aktuell und vollständig führen können, bitten wir Sie, uns Folgendes mitzuteilen:
Wenn Sie einen Hund neu erwerben oder einen zugelaufenen Hund behalten, melden Sie dies bitte innerhalb von zwei Wochen beim Gemeindeamt.
Auch wenn Ihr Welpe das Alter von sechs Wochen erreicht, ist eine Meldung erforderlich (§ 6).
Außerdem sieht das Gesetz (§ 8) vor, dass Grundstückseigentümer*innen oder deren Stellvertreter*innen der Bürgermeisterin oder einer beauftragten Person wahrheitsgemäß Auskunft über die auf dem Grundstück gehaltenen Hunde und deren Halter*innen geben müssen.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!